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A. Allgemeine Vorschriften

I. Ankauf von Fahrzeugen, Rechtsverbindlichkeit der AGB Sell Any Car GmbH (nachstehend Sell Any Car genannt) ist eine Schwestergesellschaft der SellAnyCar.com FZE, Sharjah Airport International Free Zone, Postfach 120123, Vereinigte Arabische Emirate, eingetragen unter Lizenznummer 12076.

SellAnyCar.com FZE ist Inhaberin der Website sellanycar.com (inklusive anderer Domain-Endungen, z.B. .de, .at, .ch, etc., sowie Subdomains) und stellt diese je nach Bedarf Sell Any Car zur Nutzung zur Verfügung.

Sell Any Car kauft an verschiedenen Standorten in Deutschland Fahrzeuge zum Zwecke der späteren Vermarktung an den Handel - vornehmlich von Privatpersonen - an.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend AGB genannt) finden Anwendung auf alle Ankäufe und Bewertungen der Fahrzeuge.

Sie gelten für die Rechtsbeziehungen zwischen Sell Any Car und dem Verkäufer eines Fahrzeuges.

Diese AGB sind auf der Website von Sell Any Car (sellanycar.com) druckfähig hinterlegt und an den Standorten, an denen Ankäufe von Sell Any Car durchgeführt werden, ausgehängt bzw. ausgelegt.

Die Rechtsverbindlichkeit dieser AGB erkennen Verkäufer an:

  1. durch die jederzeitige Möglichkeit der Kenntnisnahme der an den Standorten ausgehängten AGB von Sell Any Car,
  2. oder durch Kenntnisnahme der auf der Website von Sell Any Car veröffentlichten AGB;
  3. oder durch Einloggen in die Website von Sell Any Car;

Diese AGB gelten sodann für alle mit Sell Any Car angebahnten, sowie getätigten Ankäufe. Änderungen der AGB werden in gleicher Form Verkäufern zur Kenntnis gebracht.

II. Ankauf von Fahrzeugen

  1. Über die Website von Sell Any Car erhalten Verkäufer von Fahrzeugen eine Ersteinschätzung über den Wert (Verkaufspreis) ihres Fahrzeuges. Soweit ein Verkäufer sodann die Absicht hat, sein Fahrzeug an Sell Any Car zu verkaufen, hat er die Möglichkeit, über die Website von Sell Any Car einen Begutachtungstermin an einem der Standorte von Sell Any Car zu vereinbaren.
  2. Sell Any Car prüft anhand der ihr vorzulegenden Fahrzeug- und Legitimationspapiere, ob der Verkäufer berechtigt ist, das von ihm angebotene Fahrzeug zu verkaufen. 
Folgende Dokumente sind Sell Any Car hierbei zu übergeben bzw. vorzuweisen:

    Bei Privatpersonen:

    • Personalausweis/Reisepass
    • ZB I und ZB II
    • bei abgemeldeten Fahrzeugen: ZB II und Abmeldebescheinigung
    • bei Fahrzeugen aus dem Ausland: ausländische Zulassungs- und Abmeldebescheinigungen, sowie das COC-Dokument
    • Bei Fehlen der Zulassungsbescheinigung Teil II: Unbedenklichkeitsbescheinigung des Kraftfahrbundesamtes/einer deutschen Zulassungsstelle.

    Ist der Verkäufer nicht Halter eines Fahrzeuges, sind von ihm folgende weitere Dokumente vorzulegen:

    • Verkaufsvollmacht des Halters, Kopie des Reisepasses/Personalausweis des Halters

    Bei Gewerbetreibenden zusätzlich

    • Gewerbeanmeldung/Handelsregister-Auszug
    • gegebenenfalls Vollmacht und Kopie des Personalausweises/Reisepasses des Geschäftsführers/Vorstandes des Unternehmens
  3. Der Verkäufer sichert zu, dass er berechtigt ist, über das von ihm angebotene Fahrzeug frei zu verfügen und es nicht mit Rechten Dritter belastet ist. Sollte das Fahrzeug mit Rechten Dritter belastet sein (z.B. Finanzierung) sichert der Verkäufer zu, dass der von ihm beabsichtigte Verkauf des Fahrzeuges mit Zustimmung des Dritten erfolgt. Auf Verlangen von Sell Any Car hat er eine schriftliche Zustimmung des Berechtigten vorzulegen.
  4. Sell Any Car unterzieht die Fahrzeuge - bevor sie von ihr in eine Auktion eingestellt werden - einer technischen und optischen Überprüfung, sowie einer Probefahrt. Nach deren Durchführung erstellt Sell Any Car einen Zustandsbericht. Hierfür hat der Verkäufer eines Fahrzeuges an dem jeweiligen Standort von Sell Any Car einen Besichtigungstermin zu vereinbaren.
  5. Der Verkäufer hat das Fahrzeug zutreffend und vollständig zu beschreiben. Er muss alle für die Kaufentscheidung im Verkehr als wesentlich angesehenen Eigenschaften und Merkmale, sowie Mängel wahrheitsgemäß angeben.

    Hierzu zählen insbesondere folgende Angaben:

    • Fahrzeugidentifizierungs-Nr. (FIN-Nr.)
    • Datum der Erstzulassung
    • Anzahl Halter
    • Vorherige Nutzung/Herkunft des Fahrzeuges (z.B. Re-Import)
    • Ausstattung
    • Angaben zur Regel- oder Differenzbesteuerung
    • Laufleistung
    • Unfall-/Vorschäden

    Unfall-/Vorschäden sowie technische Defekte hat der Verkäufer detailliert und umfassend anzugeben.

  6. Der Zustandsbericht nebst einer Bebilderung des Fahrzeuges wird von Sell Any Car ins Netz gestellt und im Rahmen einer Auktion veröffentlicht.
 Nach Beendigung dieser Auktion unterbreitet Sell Any Car dem Verkäufer ein verbindliches Kaufangebot. Nimmt der Verkäufer dieses Angebot nicht an, kommt kein Kaufvertag zustande und es entstehen auch keine wechselseitigen Ansprüche und Kosten. Bei Annahme dieses Angebots wird zwischen ihm und Sell Any Car ein Kaufvertrag über das Fahrzeug geschlossen.
  7. Das Fahrzeug, die Fahrzeugpapiere, sowie sämtliche Fahrzeugschlüssel sind an Sell Any Car zu übergeben.
  8. Die Zahlung des Kaufpreises an den Verkäufer erfolgt innerhalb von zwei Werktagen nach Vertragsunterzeichnung
  9. Der Ankauf eines Fahrzeuges durch Sell Any Car erfolgt unter Ausschluss von Sachmängelhaftungsansprüchen des Verkäufers.

    Der Sachmängelhaftungsausschluss gilt nicht bei Arglist und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruhen. Er gilt ferner nicht für sonstige Schäden, die auf einer grobfahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder auf einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruhen.

  10. Stellt sich bei der Abmeldung eines Fahrzeuges oder bei Überprüfung der Fahrzeugdokumente heraus, dass der Verkäufer nicht berechtigt ist, das Fahrzeug zu verkaufen, ist Sell Any Car berechtigt, von dem mit ihm geschlossenen Kaufvertrag zurückzutreten.
  11. Der Verkäufer stellt Sell Any Car von allen Kosten frei, die Sell Any Car dadurch entstehen, dass ein Fahrzeug nicht frei von Rechten Dritter ist und ein Kaufvertrag in Ermangelung der Zustimmung des Berechtigten rückabzuwickeln ist. Dies beinhaltet auch die Kosten einer Rechtsverfolgung.
  12. Sell Any Car bietet darüber hinaus ausgewählten Autohändlern die Möglichkeit an, Fahrzeuge, die diesen von Dritten zum Kauf angeboten werden, an Sell Any Car zu verkaufen.

    Der Händler hat hierzu das angebotene Fahrzeug einer optischen und technischen Überprüfung zu unterziehen und einen Zustandsbericht zu erstellen. Hierbei hat er die ihm von Sell Any Car vorgegebenen Bewertungskriterien zu berücksichtigen.
    Dieser Zustandsbericht ist sodann in das System von Sell Any Car hochzuladen. Der Händler erhält hierfür von Sell Any Car die notwendigen Zugangsdaten.

    Unter Zugrundelegung des in das System von Sell Any Car hochgeladenen Zustandsberichts erhält der Händler innerhalb eines kurzen Zeitraums ein Kaufangebot. Nimmt der Händler dieses Kaufangebot an, kommt zwischen ihm und Sell Any Car ein Kaufvertrag über das angebotene Fahrzeug zustande. Dieser Kaufvertrag erfolgt unter dem Vorbehalt einer weiteren optischen und technischen Überprüfung des Fahrzeuges durch Sell Any Car. Nach deren Durchführung teilt Sell Any Car dem Händler in digitaler oder schriftlicher Form mit, ob der Vorbehalt aufgelöst wird. Erfolgt keine Auflösung des Vorbehaltes, kommt kein Kaufvertrag zustande.

    Für die Abwicklung des Kaufvertrages zwischen dem Händler und Sell Any Car gelten die Regelungen der Ziffer II., 1.-3., 5., 7.-11. in entsprechender Anwendung.

    Eine Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte ist unzulässig.

    Der Händler hat Sell Any Car die personenbezogenen Daten des Voreigentümers des Fahrzeuges, sowie die Daten und Angaben zum Ankauf des Fahrzeuges zur Verfügung zu stellen und den Voreigentümer darauf hinzuweisen, dass Sell Any Car unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und des Teledienstdatenschutzgesetzes berechtigt ist, diese zu verwenden.

III. Datenschutz/Verwendung gespeicherter Daten
  1. Sell Any Car ist berechtigt, personenbezogene Daten zu erheben, zu speichern, zu verarbeiten und für eigene Zwecke zu nutzen. Hierbei hat Sell Any Car insbesondere die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetztes und des Teledienstedatenschutzgesetzes zu beachten.
  2. Sell Any Car ist darüber hinaus berechtigt, die Daten und Angaben zum Ankauf
    1. zu verwenden und zu veröffentlichen und an mit Sell Any Car verbundene Unternehmen, Tochtergesellschaften, Beteiligungsgesellschaften und Holdinggesellschaften weiterzuleiten,
    2. an sorgfältig ausgewählte Lieferanten und Geschäftspartner von Sell Any Car weiterzuleiten, die vertraglich verpflichtet sind, alle Informationen vertraulich zu behandeln und die Kundeninformationen nur im Rahmen der Leistungen zu verwenden, die sie für Sell Any Car und deren Kunden durchführen,
    3. an sonstige Dritte weiterzuleiten, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Sell Any Car, Dritter oder öffentlicher Interessen erforderlich ist, z.B., wenn es der Aufklärung eines Missbrauchs oder der allgemeinen Rechtsverfolgung dient.
  3. Sell Any Car ist ferner berechtigt, aggregierte Statistiken über Kunden, Verkäufe, Zugriffsmuster und damit zusammenhängende Site-Informationen Drittanbietern zur Verfügung stellen. Diese Statistiken enthalten keine persönlichen Informationen.
  4. Sell Any Car ist weiterhin berechtigt, sämtliche Fahrzeuginformationen an registrierte Geschäftspartner, Händler, Großhändler, die Öffentlichkeit, andere Unternehmen und Plattformen, sowohl offline und online, weiterzuleiten, soweit Sell Any Car dies für geeignet hält, um global und öffentlich für einen Kauf oder Verkauf oder eine sonstige Handelsaktivität zu werben oder diese zu erleichtern.
  5. Mit der Bereitstellung jeglicher persönlichen Informationen an Sell Any Car erklären die Verkäufer ihr Einverständnis mit der Datenschutzrichtlinie von Sell Any Car und der weltweiten Weitergabe dieser Informationen entsprechend der Standardoperationen von Sell Any Car, einschließlich der Sammlung, Speicherung und Verarbeitung dieser Informationen.
IV. Nutzung der Website
  1. Der Zugriff auf und die Nutzung der Website von Sell Any Car (sellanycar.com) ist nur für persönliche, nicht-kommerzielle und gesetzlich erlaubte Zwecke erlaubt.
  2. Unzulässig ist insbesondere:
    1. die Verwendung der Website zur Erstellung, Überprüfung, Bestätigung, Aktualisierung, Änderung oder Ergänzung von Datenbanken, Aufzeichnungen oder Verzeichnissen des Verkäufers oder Dritter,
    2. die Verwendung jeglicher „screen scrapping“- und „data mining“- Software, Verfahren, Programme oder Systeme, einschließlich webcrawler, spider, trawler,
    3. die Verlinkung der Website in einer Weise, die (a) ungesetzlich ist, (b) den Ruf von Sell Any Car schädigt oder ausnutzt oder (c) den Anschein erweckt, dass eine Form der Verbindung mit oder Genehmigung oder Billigung durch Sell Any Car besteht.
  3. Im Fall einer unzulässigen Verlinkung hat Sell Any Car das Recht, eine umgehende Entfernung dieser Verlinkung zu verlangen.
V. Haftung

Sell Any Car haftet Verkäufern nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, sowie Verletzung von Kardinalpflichten gem. § 203 Abs. 2 Nr. 2 BGB. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von Sell Any Car oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Sell Any Car beruhen.

B. Schlussbestimmungen

I. Erfüllungsort/Gerichtsstand

Die vorliegenden AGB unterliegen deutschem Recht. Erfüllungsort ist Frankfurt. Für den Handel mit Gewerbetreibenden (Ankauf von Fahrzeugen) wird als Gerichtsstand Düsseldorf vereinbart. Düsseldorf ist ferner stets dann Gerichtsstand, wenn der gewerbliche Verkäufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Das Abkommen der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CSIG UN-Kaufrecht) und die Regelungen des internationalen Privatrechts) gelten nicht.

Die Vertrags- und Auktionssprache ist deutsch. Sofern Schriftstücke in anderer Sprache verwendet werden (z.B. Verträge, Geschäftsbedingungen, Handelskorrespondenz) dienen diese nur der Information. Es findet die deutsche Fassung Anwendung.

II. Salvatorische Klausel

Sollte eine der vorstehenden Klauseln unwirksam sein, so beeinträchtigt dies nicht die Wirksamkeit dieser Bedingungen in ihrer Gesamtheit. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt eine Regelung, die dem Sinn und dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.

Hausordnung

  1. Sell Any Car hat das Recht, Personen ohne Angaben von Gründen den Zutritt zu den Standorten oder die Teilnahme an Versteigerungen zu verweigern.
  2. Der Handel mit Dritten auf dem Gelände von Sell Any Car ist nicht zulässig. Bei Zuwiderhandlungen ist Sell Any Car berechtigt, den betreffenden Personen bzw. Unternehmen die Zulassung zu entziehen.
  3. Der Genuss von alkoholischen Getränken auf den Geländen der Standorte von Sell Any Car ist nicht gestattet.
  4. Auf dem Gelände der Sell Any Car gelten die Vorschriften der StVO.
  5. Minderjährigen ist der Zutritt zu dem Firmengelände von Sell Any Car nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestattet.

Historische Modifikationen:

17.06.2015: Erste Version hochgeladen

26.07.2015: Modifikation

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