I. Ankauf von Fahrzeugen, Rechtsverbindlichkeit der AGB Sell Any Car GmbH (nachstehend Sell Any Car genannt) ist eine Schwestergesellschaft der SellAnyCar.com FZE, Sharjah Airport International Free Zone, Postfach 120123, Vereinigte Arabische Emirate, eingetragen unter Lizenznummer 12076.
SellAnyCar.com FZE ist Inhaberin der Website sellanycar.com (inklusive anderer Domain-Endungen, z.B. .de, .at, .ch, etc., sowie Subdomains) und stellt diese je nach Bedarf Sell Any Car zur Nutzung zur Verfügung.
Sell Any Car kauft an verschiedenen Standorten in Deutschland Fahrzeuge zum Zwecke der späteren Vermarktung an den Handel - vornehmlich von Privatpersonen - an.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend AGB genannt) finden Anwendung auf alle Ankäufe und Bewertungen der Fahrzeuge.
Sie gelten für die Rechtsbeziehungen zwischen Sell Any Car und dem Verkäufer eines Fahrzeuges.
Diese AGB sind auf der Website von Sell Any Car (sellanycar.com) druckfähig hinterlegt und an den Standorten, an denen Ankäufe von Sell Any Car durchgeführt werden, ausgehängt bzw. ausgelegt.
Die Rechtsverbindlichkeit dieser AGB erkennen Verkäufer an:
Diese AGB gelten sodann für alle mit Sell Any Car angebahnten, sowie getätigten Ankäufe. Änderungen der AGB werden in gleicher Form Verkäufern zur Kenntnis gebracht.
II. Ankauf von Fahrzeugen
Bei Privatpersonen:
Ist der Verkäufer nicht Halter eines Fahrzeuges, sind von ihm folgende weitere Dokumente vorzulegen:
Bei Gewerbetreibenden zusätzlich
Hierzu zählen insbesondere folgende Angaben:
Unfall-/Vorschäden sowie technische Defekte hat der Verkäufer detailliert und umfassend anzugeben.
Der Sachmängelhaftungsausschluss gilt nicht bei Arglist und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruhen. Er gilt ferner nicht für sonstige Schäden, die auf einer grobfahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder auf einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruhen.
Sell Any Car bietet darüber hinaus ausgewählten Autohändlern die Möglichkeit an, Fahrzeuge, die diesen von Dritten zum Kauf angeboten werden, an Sell Any Car zu verkaufen.
Der Händler hat hierzu das angebotene Fahrzeug einer optischen und technischen Überprüfung zu
unterziehen und einen Zustandsbericht zu erstellen. Hierbei hat er die ihm von Sell Any Car
vorgegebenen Bewertungskriterien zu berücksichtigen.
Dieser Zustandsbericht ist sodann in das System von Sell Any Car hochzuladen. Der Händler erhält
hierfür von Sell Any Car die notwendigen Zugangsdaten.
Unter Zugrundelegung des in das System von Sell Any Car hochgeladenen Zustandsberichts erhält der Händler innerhalb eines kurzen Zeitraums ein Kaufangebot. Nimmt der Händler dieses Kaufangebot an, kommt zwischen ihm und Sell Any Car ein Kaufvertrag über das angebotene Fahrzeug zustande. Dieser Kaufvertrag erfolgt unter dem Vorbehalt einer weiteren optischen und technischen Überprüfung des Fahrzeuges durch Sell Any Car. Nach deren Durchführung teilt Sell Any Car dem Händler in digitaler oder schriftlicher Form mit, ob der Vorbehalt aufgelöst wird. Erfolgt keine Auflösung des Vorbehaltes, kommt kein Kaufvertrag zustande.
Für die Abwicklung des Kaufvertrages zwischen dem Händler und Sell Any Car gelten die Regelungen der Ziffer II., 1.-3., 5., 7.-11. in entsprechender Anwendung.
Eine Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte ist unzulässig.
Der Händler hat Sell Any Car die personenbezogenen Daten des Voreigentümers des Fahrzeuges, sowie die Daten und Angaben zum Ankauf des Fahrzeuges zur Verfügung zu stellen und den Voreigentümer darauf hinzuweisen, dass Sell Any Car unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und des Teledienstdatenschutzgesetzes berechtigt ist, diese zu verwenden.
Sell Any Car haftet Verkäufern nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, sowie Verletzung von Kardinalpflichten gem. § 203 Abs. 2 Nr. 2 BGB. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von Sell Any Car oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Sell Any Car beruhen.
Die vorliegenden AGB unterliegen deutschem Recht. Erfüllungsort ist Frankfurt. Für den Handel mit Gewerbetreibenden (Ankauf von Fahrzeugen) wird als Gerichtsstand Düsseldorf vereinbart. Düsseldorf ist ferner stets dann Gerichtsstand, wenn der gewerbliche Verkäufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Das Abkommen der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CSIG UN-Kaufrecht) und die Regelungen des internationalen Privatrechts) gelten nicht.
Die Vertrags- und Auktionssprache ist deutsch. Sofern Schriftstücke in anderer Sprache verwendet werden (z.B. Verträge, Geschäftsbedingungen, Handelskorrespondenz) dienen diese nur der Information. Es findet die deutsche Fassung Anwendung.
II. Salvatorische KlauselSollte eine der vorstehenden Klauseln unwirksam sein, so beeinträchtigt dies nicht die Wirksamkeit dieser Bedingungen in ihrer Gesamtheit. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt eine Regelung, die dem Sinn und dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.
Historische Modifikationen:
17.06.2015: Erste Version hochgeladen
26.07.2015: Modifikation
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